Workshops – Bergwaldprotokoll der Alpenkonvention
Workshop „Die neue Baumhaftung & Wegehalterhaftung im Wald – Rechtliche Wege aus der Krise“ – 2020
Mittlerweile zum vierten Mal veranstaltete der Verein Kuratorium Wald in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie und Cipra Österreich am 05.11.2020 einen jährlichen Expertenworkshop, der sich um den österreichischen Bergwald und das Bergwaldprotokoll der Alpenkonvention dreht. Der Schwerpunkt der aktuellen Tagung war ein zentrales rechtliches Thema für österreichischen Waldbesitzer: “Evaluierung der haftungsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen bei der Kontrolle und Pflege von Bäumen und Wäldern mit dem Ziel, Österreichs Bäume und Wälder zu erhalten und unnötiges Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen zu verhindern (Wegehalterhaftung)”
Ziel der Veranstaltung
Seit langem fordern NGOs und Bürgerinitiativen aus ganz Österreich, dass die Wegehalterhaftung im Wald und die Haftung für Einzelbäume, Baumgruppen und
Alleen rechtlich grundlegend neu geregelt werden muss. Bäume entlang von Waldwegen, Straßen und vor allem in Dörfern und Städten sind für unsere Lebensqualität unverzichtbar – gerade jetzt in der Klimakrise, wo das Leben in Dörfern und Städten mangels ausreichender Anzahl von Lebensbäumen unerträglich werden kann.
Im Rahmen des Workshops sollen fachliche Meinungen zur Änderung der Wegehalter- und Baumhaftung, aber auch zur Frage der Eigenverantwortung erarbeitet werden,
damit auf dieser Grundlage ein von der Bundesregierung erarbeiteter Gesetzesentwurf möglichst rasch im Nationalrat beschlossen wird.
Hintergrundinformation zur Baumhaftung und Wegehalterhaftung
Eine veraltete Wegehalterhaftung nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) setzt unsere Wälder entlang von Straßen und Wanderwegen zusätzlich unter Druck und macht auch nicht vor Einzelbäumen und Baumgruppen außerhalb des Waldes halt. Die viel kritisierte Wegehalterhaftung nach dem ABGB zwingt nämlich den WaldeigentümerInnen, Bäume im Wald, am Waldesrand oder entlang von Wegen zur „Sicherheit für Wanderer und Benützer“ umzuschneiden, um eventuelle Schadenersatzforderungen von Geschädigten zu vermeiden. Der/Die BaumbesitzerIn haftet für alle Schäden, die durch das Herabfallen von morschen Ästen und das Umfallen von Bäumen verursacht werden. Dies führt dazu, dass viele WaldbesitzerInnen entlang von Wegen und auch am Waldesrand alle älteren Bäume vorsorglich fällen. Und wenn schon umgeschnitten wird, wird das gleich flächendeckend erledigt, meistens wird dabei aus Rentabiltätsgründen über das gesetzliche Ziel hinausgeschossen. Selbst in Schutzgebieten, wie in National-, Natur- und Biosphärenparks, hat dies dramatische Auswirkungen. Dort wo man dem Menschen eigentlich ein Naturerlebnis
bieten will, sind Baumfällungen und kostspielige Sicher-ungsschnitte auf der Tagesordnung, damit jegliche Haftung bei Personen- oder Sachschäden vermieden wird.
Obwohl die Haftung für Einzelbäume im Garten, bei Häusern und Hinterhöfen bzw. Alleebäume entlang von Wegen und Straßen gesetzlich nicht ausdrücklich normiert ist, wendet die Judikatur im Schadenfalls die Gebäudehaftung nach dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) an. Daher kann eine BaumeigentümerIn bei einem morschen Ast genauso zur Haftung herangezogen werden, wie wenn ein Ziegel von einem schadhaften Dach auf den Weg stürzt. Einzelbäume, Alleebäume, Baumstrukturen in Gärten und entlang von Straßen sind aber kein Bauwerk, sondern lebendige Organismen. Damit diese Lebensbäume in unseren Städten und Dörfern überleben können, braucht es für die Baumhaftung neue rechtliche Regelungen.
Download der zur Verfügung gestellten Vorträge:
Rechtliche Anforderungen der Protokolle der Alpenkonvention an die Wegehalter- / Baumhaftung / Paul Kuncio (CIPRA Österreich)
Bericht über die Baumkonvention / Christian Härtel (Stadt Wien, MA22)
Baumsicherung und ökologische Wirkung / Bernhard Schwarzl (Umweltbundesamt)
Praxiserfahrung aus der Sicht der Bundesforste / Jürgen Weber (Österreichische Bundesforste AG)
Wandern und Tierhaltung / Harald Posch (Rechtsreferent Landwirtschaftskammer Steiermark)
Tourismus & Wegehalterhaftung: Wegefreiheit in den Bergen / Peter Kapelari (Alpenverein)
Vorträge zur Nachschau auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=YVcjkQbdsGc
Zusammenfassung des Workshops: Download PDF
Weitere Informationen zur Alpenkonvention und deren
Anwendungsbereich:
Anwendungsbereich der Alpenkonvention (Perimeter)
Protokoll „Bergwald“ der Schriftenreihe zur Alpenkonvention
GIS-Ansicht des Anwendungsbereiches der Alpenkonvention und weitere Informationen
Gesamte Publikation zum Thema „klimaneutrale und klimaresiliente Alpen 2050“
Website zu den alpinen Klimazielen
Österreichische Baumkonvention
Workshop „Wald und Wild im Klimawandel“ – 2019
Das Kuratorium Wald hat in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus am 19.11.2019 zu einem Expertenworkshop eingeladen, der sich mit der Umsetzung des Bergwaldprotokolls der Alpenkonvention auseinandersetzte. Schwerpunkt dieses Workshops war die Rolle des Bergwaldprotokolls (Art 2) in Bezug auf die Wald-Wild-Frage unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels.
Insgesamt 40 Personen aus unterschiedlichen Fachgebieten fanden sich am 19. November 2019 im Oktogon Am Himmel in Wien ein, um ausführlich über die aktuelle Situation hinsichtlich des Wildeinflusses auf den Wald, die Rolle der Jagdwirtschaft sowie die Herausforderungen der Waldbewirtschaftung in Zeiten des Klimawandels zu diskutieren. Ziel dieses Workshops war es, den Anstoß zu einem Dialog unterschiedlicher Interessensgruppen zu geben und gemeinsame Lösungsansätze zu erörtern.
Download der Vorträge
Insgesamt sieben Vorträge mit anschließender Diskussionsrunde unter Teilnahme sämtlicher Gäste wurden an diesem Tag abgehalten.
- „Rechtliche Anforderungen des Bergwaldprotokolls“ (Paul Kuncio, Kuratorium Wald)
- „Herausforderungen, Gefahren und Chancen des Waldes im Klimawandel“ (Norbert Putzgruber, Österreichischen Bundesforsten)
- „Schutzwald im Klimawandel“ (Alexander Starsich, BMNT)
- „Wildeinflussmonitorings (WEM) und präsentierte aktuelle Ergebnisse des WEM 2016-2018“ (Heimo Schodterer, BFW)
- „Wildeinfluss und Forstwirtschaft“ (Sylvia Scherhaufer, Die Generalsekretärin des NÖ Jagdverbandes)
- „Sicht des ökologischen Jagdverbandes“ (Franz Puchegger, Obmann des Ökologischen Jagdverbandes Österreich)
- „Wildmanagement Gailtaler Alpen II“ (Horst Leitner vom Büro für Wildökologie & Forstwirtschaft)
Zusammenfassung & Erkenntnisse
In den Diskussionen wurde gemeinsam festgestellt, dass die Schalenwildbestände insgesamt zu hoch sind, sich aber leichte Verbesserungen erblicken lassen. Ein Teilnehmer des Workshops brachte den Einwand, dass der Grund des Einflussrückgangs des aktuellen WEM im Gegensatz zur letzten Periode nicht ein tatsächlich niedrigerer Wildstand ist, sondern das Ergebnis der geänderten Berechnungsweise.
Der Klimawandel und seine Auswirkungen erhöhen den Druck auf den Wald und muss im Lösungsfindungsprozess mitberücksichtigt werden. Fehler auf Seiten der Forst- und Jagdwirtschaft wurden eingestanden, jedoch wurde zum Teil auch eine mangelnde Verwaltungspraxis seitens der zuständigen Behörden bemängelt. Der Faktor Mensch wird zum Teil zu wenig beachtet, obwohl er als konstante Einflussgröße im Wald, beim Wild und beim Klima gilt. Aus diesem Grund wird in Zukunft auch der Tourismus und die Freizeitnutzung mehr einzubeziehen sein. Außerdem sind Wildruhezonen wichtig um Waldschäden durch gestresstes Schalenwild zu vermeiden.
Abschließend können folgende Erkenntnisse festgehalten werden:
- Schalenwildbestände müssen reduziert werden um eine natürliche Waldverjüngung mit einer standortgerechten Baumartenzusammensetzung zu ermöglichen
- Die Fütterung von Schalenwild kann auf Heu reduziert und zum Teil aufgelassen werden, da diese nicht geeignet ist um Wildschäden zu verhindern/verringern
- Ziel muss ein naturnaher Wildbestand sein
- Eine engere Zusammenarbeit von Jagd-, Forstwirtschaft, Wissenschaft/Forschung, Naturschutz, Verwaltung wird für erfolgreiche Lösungsansätze notwendig sein
- Die Jagdwirtschaft ist gefordert die alten Bejagungsmethoden zu überdenken und neue Jagdmethoden einzuführen
- Die Forstwirtschaft ist gefordert eine naturnahe Waldbewirtschaftung mit natürlicher Waldverjüngung standortgerechter Baumarten zu verfolgen.
- Der Schutzwald steht aufgrund der Klimaveränderungen vor Herausforderungen und wird wegen zunehmender Wetterextreme an Bedeutung gewinnen.
- Wildruhezonen sind notwendig um dem Wild die nötige Ruhe zu bieten und um Wildschäden aufgrund von Stress zu verhindern.
Weitere Informationen zur Alpenkonvention und deren Anwendungsbereich:
Anwendungsbereich der Alpenkonvention (Perimeter),
(Download PDF, 945 KB)
GIS-Ansicht des Anwendungsbereiches der Alpenkonvention und weitere Informationen
http://webgis.alpconv.org/
Alpines Klimazielsystem 2050 der XV. Alpenkonferenz
https://www.alpconv.org/…/20190404_ACB_AlpineClimateTargetSystem2050_de.pdf
Gesamte Publikation zum Thema „klimaneutrale und klimaresiliente Alpen 2050“
https://www.alpconv.org/fileadmin/user_upload/Publications/Climate2050_DE.pdf
Workshop „Dicke Luft im Bergwald“ – 2018
Das Kuratorium Wald hat in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus am 03.12.2018 zu einem Expertenworkshop eingeladen, der sich mit der Umsetzung des Bergwaldprotokolls der Alpenkonvention auseinandersetzte. Schwerpunkt dieses Workshops war die Rolle des Bergwaldprotokolls (Art 2) in Bezug auf forstschädliche Luftverunreinigungen und die Wirkung des Waldes auf die menschliche Gesundheit.
Insgesamt 25 Personen aus unterschiedlichen Fachgebieten fanden sich daher am 3. Dezember 2018 im Oktogon Am Himmel in Wien ein, um ausführlich über die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf den Bergwald sowie die Wirkung des Waldes auf den Menschen zu diskutieren. Ziel dieses Workshops war es, den Anstoß zu einem Dialog zu geben, um in Folge an Lösungen für einen verbesserten Immissionsschutz für den Bergwald zu arbeiten.
Zusammenfassung der Vorträge
Im ersten Teil des Workshops standen Vorträge die sich mit verschiedenen Aspekten der Luftschadstoffbelastungen und der menschlichen Gesundheit auseinandersetzten im Vordergrund.
Den ersten Vortrag hielt Ferdinand Kristöfel vom Bundesforschungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) mit dem Thema „Vom Waldsterben zum europaweiten Waldzustandsmonitoring“ und gab einen Einblick in das große Waldsterben der 1980er Jahre und das danach entstandene europaweite Waldzustandsmonitoring.
Arnulf Hartl von der Medizinischen Privatuniversität Paracelsus präsentierte die wertvollen Ökosystemleistungen des Waldes und seine positive Wirkung auf die menschliche Gesundheit. Er machte darauf aufmerksam, dass die Forschung in diesem Gebiet noch sehr jung ist und in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen wird. Schon heute sind bereits positive Wirkungen für den menschlichen Organismus nach einem kurzen Aufenthalt im Wald nachweisbar.
Im dritten Vortrag stellte Wolfgang Riener das Piolotprojekt „Wald und Gesundheit“ vor, ein Praxisbeispiel wie man die Zusammenhängen zwischen Wald und Gesundheit der lokalen Bevölkerung näher bringen kann. Herr Riener sieht es als Chance für die Region und für die Forstwirtschaft die Wertschöpfung auszubauen.
Alfred Fürst vom Bundesforschungszentrum für Wald erläuterte in seinem Vortrag den Nutzen der Bioindikation mit Waldbäumen und die Bedeutung der Zweiten Verordnung gegen Forstschädliche Luftverunreinigungen. Hervorgehoben wurden dabei die praktische Anwendbarkeit der forstlichen Bioindikation und die Einzigartigkeit der gesetzlichen Grenzwerte für Blatt/Nadelgehalte in Europa.
Abschließend ging Paul Kuncio vom Kuratorium Wald auf die rechtlichen Verpflichtungen des Bergwaldprotokolls mit dem Fokus auf forstschädliche Luftverunreinigungen ein und kam zu dem Entschluss, dass auf ein Handlungsbedarf hinsichtlich der aktuellen Rechtslage für einen adäquaten Schutz der Wälder vor Luftschadstoffbelastungen bestehe.
Disskussion über möglichen Handlungsbedarf
Der zweite Teil des Workshops bestand aus drei Arbeitsgruppen die sich die Frage stellten, wie ein verbesserter Schutz des Waldes vor Luftschadstoffbelastungen gewährleistet und der Wert des Waldes für die menschliche Gesundheit hervorgehoben werden könnte. Nach einer intensiven Stunde der Diskussionen wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen vorgetragen und besprochen. Folgende Argumente sind vorgebracht worden:
Es sollte eine Verordnung erlassen werden, die dem Stand der Wissenschaft entspricht. Dabei wurde auch auf den Entwurf zur Dritten Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen hingewiesen, der seit geraumer Zeit vorliegt aber es nie zu einer Beschlussfassung gekommen ist. Für eine Aktualisierung der Grenzwerte am neuesten Stand der Wissenschaft muss die Forschung stärker eingebunden werden. Es bedarf eine entsprechende Schadstoffwirkungsforschung mit der Differenzierung der Wirkungen auf die jeweiligen Arten. Ausdrücklich wurde noch hinzugefügt, dass die Zweite Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen wirksam ist, jedoch eine Adaptierungen beim Anlagenbegriff sowie die Aufnahme zusätzlicher Schadstoffe angedacht werden sollen. Thematisiert wurde auch die globale Problematik der Feinstaubbelastung und die Möglichkeit eine VO „IG-L Wald“ nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) zu erlassen. Davor wurde aber gewarnt, da die Messungen abseits von Ballungsräumen bzw. stark frequentierten Straßen durchzuführen sind. Aus diesem Grund soll die Zuständigkeit solcher Messungen im Forstgesetz bestehen bleiben. Bei Waldschäden ist auch darauf zu achten, ob es sich dabei um Schäden durch Emissionen oder den Klimawandel handelt. Es stellt sich die Frage, wie hoch der Leidensdruck denn sein muss bis auf die Problematik ausreichend reagiert wird.
Bei entstandenen Schäden muss auch geklärt werden wen die Beweispflicht trifft und einen entsprechenden Nachweis zu erbringen hat. Der Schädiger oder der Geschädigte (Stichwort: Beweislastumkehr). Dies brachte die Diskussion auch zur Problematik der Wertschätzung des Waldes. Wie kann überhaupt der Wert des Waldes entsprechend beziffert bzw. monetarisiert werden. Die Bevölkerung muss ein Bewusstsein für den Wert des Waldes erlangen, damit dieser auch von diesen geschätzt werden kann. Was ist der Wald der Allgemeinheit? Wer hat dies zu Messen und wer kann den Wald entsprechend vermarkten.
Zusammenfassung & Erkenntnisse
Die Nutzung des Waldes durch die Allgemeinheit birgt Nutzungskonflikte, die es anzusprechen und mit den Waldbesitzern zu klären gilt. Eine Umfrage im Rahmen des Walddialoges könne eventuelle dabei helfen, Bedenken gegenüber Regelungen von außen zu kanalisieren und Akzeptanz zu schaffen. Ein gesunder Wald stellt eine wichtige Grundlage für die menschliche Gesundheit dar. Dieser Wert muss entsprechend kommuniziert werden. Die Schutzwürdigkeit des Waldes aus medizinischen Gründen (Public Health) ist hervorzuheben und wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Die unterschiedliche Vulnerabilität des Menschen und des Waldes ist dabei zu berücksichtigen. Es fiel der Begriff „Reverse Brain-Drain“ in Bezug auf Stadt-Land-Entwicklung, bei dem es darum geht, dass die Vorteile und Ressourcen, die während eines Zeitraums Außerhalb seines Heimatortes erlangt wurden an diesem geteilt und genutzt werden.
Workshop „Bergwälder in Österreich, Alpenkonvention, Forstrecht, Naturschutz“ – 2017
Die Alpen sind Natur-, Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraum für fast 14 Millionen Menschen und ein attraktives Tourismusziel für jährlich etwa 120 Millionen Gäste. Und: Sie weisen eine enorme biologische Vielfalt auf. Umso wichtiger ist der Schutz dieser wertvollen Landschaft.
Die Alpenkonvention ist ein internationales Abkommen der Länder Österreich, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Frankreich, Monaco, Italien, Slowenien sowie der EU für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Alpen. Teil dieser Konvention sind acht Durchführungsprotokolle, in denen spezifische Maßnahmen festgelegt wurden, um die Grundsätze der Alpenkonvention zu erfüllen.
„Bergwälder in Österreich. Alpenkonvention, Forstrecht, Naturschutz“
Im Rahmen eines Workshops in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMNT), CIPRA Österreich sowie dem Umweltdachverband (UWD), hat sich das Kuratorium Wald dem Bergwald im Besonderen gewidmet und die Stellung des Bergwaldes in der Alpenkonvention, im Forstrecht und im Naturschutz näher beleuchtet.
Ziel war es, die wichtigsten Komponenten, welche für den Schutz des Bergwaldes notwendig sind, herauszuarbeiten und damit die Umsetzung des Bergwaldprotokolls voranzubringen. Rund 45 TeilnehmerInnen besuchten die Veranstaltung am Dienstag, 21. November 2017, Am Himmel in Wien und diskutierten mit den Vortragenden über die verschiedenen Aspekte des Bergwaldschutzes.
Die Impulsvorträge aus der Veranstaltung können Sie hier herunterladen:
- Eröffnungsimpuls „Beitrag der Alpenkonvention zur Alpenpolitik“ (Peter Hasslacher, CIPRA Österreich)
- Vortrag „Österreichs Präsidentschaft der Alpenkonvention 2016-2018“ (Ewald Galle, BMNT)
- Vortrag „Bergwaldprotokoll – Rechtliche Verbindlichkeit und Anwendbarkeit“ sowie
Erläuterung „Bergwaldprotokoll – Rechtliche Verbindlichkeit und Anwendbarkeit“ (Paul Kuncio, Kuratorium Wald) - Vortrag „Alpenkonvention und Biodiversitätsziele 2020“ (Gerald Pfiffinger, Umweltdachverband)
- Vortrag „Natura 2000 – Artenvielfalt der Bergwälder“ (Gerald Gimpl, Kuratorium Wald)
- Vortrag „Alpenkonvention und Schutzwaldpolitik“ (Johannes Schima, BMNT)
- Vortrag „Naturwaldreservate in Bergwäldern“ (Herfried Steiner, BFW)
- Vortrag „Schutz der Bergwälder durch das Bodenschutzprotokoll“ (Michael Englisch, BFW)
- Vortrag „Bergwälder und Klimawandel“ (Mario Winkler, Österreichische Hagelversicherung)
Wir danken den Kooperationspartnern des Workshops „Bergwälder in Österreich“:
Für weitere Informationen:
Rund 45 Interessierte beteiligten sich am Workshop „Bergwälder in Österreich“ Am Himmel in Wien.