Workshop „Die neue Baumhaftung & Wegehalterhaftung im Wald – Rechtliche Wege aus der Krise“ – 2020

Mittlerweile zum vierten Mal veranstaltete der Verein Kuratorium Wald in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie und Cipra Österreich am 05.11.2020 einen jährlichen Expertenworkshop, der sich um den österreichischen Bergwald und das Bergwaldprotokoll der Alpenkonvention dreht. Der Schwerpunkt der aktuellen Tagung war ein zentrales rechtliches Thema für österreichischen Waldbesitzer:  “Evaluierung der haftungsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen bei der Kontrolle und Pflege von Bäumen und Wäldern mit dem Ziel, Österreichs Bäume und Wälder zu erhalten und unnötiges Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen zu verhindern (Wegehalterhaftung)”

Ziel der Veranstaltung
Seit langem fordern NGOs und Bürgerinitiativen aus ganz Österreich, dass die Wegehalterhaftung im Wald und die Haftung für Einzelbäume, Baumgruppen und
Alleen rechtlich grundlegend neu geregelt werden muss. Bäume entlang von Waldwegen, Straßen und vor allem in Dörfern und Städten sind für unsere Lebensqualität unverzichtbar – gerade jetzt in der Klimakrise, wo das Leben in Dörfern und Städten mangels ausreichender Anzahl von Lebensbäumen unerträglich werden kann.
Im Rahmen des Workshops sollen fachliche Meinungen zur Änderung der Wege­halter- und Baumhaftung, aber auch zur Frage der Eigenverantwortung erarbeitet werden,
damit auf dieser Grundlage ein von der Bundesregierung erarbeiteter Ge­setzesentwurf möglichst rasch im Nationalrat beschlossen wird.

Hintergrundinformation zur Baumhaftung und Wegehalterhaftung
Eine veraltete Wegehalterhaftung nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) setzt unsere Wälder entlang von Straßen und Wanderwegen zusätzlich unter Druck und macht auch nicht vor Einzelbäumen und Baumgruppen außerhalb des Waldes halt. Die viel kritisierte Wegehalterhaftung nach dem ABGB zwingt nämlich den WaldeigentümerInnen, Bäume im Wald, am Waldesrand oder entlang von Wegen zur „Sicherheit für Wanderer und Benützer“ umzuschneiden, um even­tuelle Schadenersatzforderungen von Geschädigten zu vermeiden. Der/Die BaumbesitzerIn haftet für alle Schäden, die durch das Herabfallen von mor­schen Ästen und das Umfallen von Bäumen verursacht werden. Dies führt dazu, dass viele WaldbesitzerInnen entlang von Wegen und auch am Waldesrand alle älteren Bäume vorsorglich fällen. Und wenn schon umgeschnitten wird, wird das gleich flä­chendeckend erledigt, meistens wird dabei aus Rentabiltätsgründen über das gesetz­liche Ziel hinausgeschossen. Selbst in Schutzgebieten, wie in National-, Natur- und Biosphärenparks, hat dies dramatische Auswirkungen. Dort wo man dem Menschen eigentlich ein Naturerlebnis bieten will, sind Baumfällungen und kostspielige Sicher-ungsschnitte auf der Tagesordnung, damit jegliche Haftung bei Personen- oder Sachschäden vermieden wird.
Obwohl die Haftung für Einzelbäume im Garten, bei Häusern und Hinterhöfen bzw. Alleebäume entlang von Wegen und Straßen gesetzlich nicht ausdrücklich normiert ist, wendet die Judikatur im Schadenfalls die Gebäudehaftung nach dem allgemei­nen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) an. Daher kann eine BaumeigentümerIn bei einem morschen Ast genauso zur Haftung herangezogen werden, wie wenn ein Ziegel von einem schadhaften Dach auf den Weg stürzt. Einzelbäume, Alleebäume, Baumstrukturen in Gärten und entlang von Straßen sind aber kein Bauwerk, sondern lebendige Organismen. Damit diese Lebensbäume in unseren Städten und Dörfern überleben können, braucht es für die Baumhaftung neue rechtliche Regelungen.

Download der zur Verfügung gestellten Vorträge:


Rechtliche Anforderungen der Protokolle der Alpenkonvention an die Wegehalter- / Baumhaftung / Paul Kuncio (CIPRA Österreich)

Bericht über die Baumkonvention / Christian Härtel (Stadt Wien, MA22)

Baumsicherung und ökologische Wirkung / Bernhard Schwarzl (Umweltbundesamt)

Praxiserfahrung aus der Sicht der Bundesforste / Jürgen Weber (Österreichische Bundesforste AG)

Wandern und Tierhaltung  / Harald Posch (Rechtsreferent Landwirtschaftskammer Steiermark)

Tourismus & Wegehalterhaftung: Wegefreiheit in den Bergen / Peter Kapelari (Alpenverein)

Vorträge zur Nachschau auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=YVcjkQbdsGc

Zusammenfassung des Workshops: Download PDF

Weitere Informationen zur Alpenkonvention und deren
Anwendungsbereich:

Anwendungsbereich der Alpenkonvention (Perimeter)

Protokoll „Bergwald“ der Schriftenreihe zur Alpenkonvention

GIS-Ansicht des Anwendungsbereiches der Alpenkonvention und weitere Informationen

Gesamte Publikation zum Thema „klimaneutrale und klimaresiliente Alpen 2050“

Website zu den alpinen Klimazielen

Österreichische Baumkonvention

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