Rechtliche Umsetzung der Biodiversitätsstrategie Österreich 2020+

Ein wesentliches Ziel für die heutige Gesellschaft muss es sein, den Verlust biologischer Vielfalt zu stoppen, zu erhalten und widerherzustellen. Unsere Umwelt leistet unverzichtbare Ökosystemdienstleistungen, die ein Leben wie wir es kennen garantieren. Doch wird viel zu oft außer Acht gelassen, dass diese Ökosystemleistungen begrenzt sind und unter der ausgiebigen Nutzung des Menschen leiden.

Die Vergangenheit brachte ausreichend genug internationale Abkommen, Staatsverträge, nationale Bestimmungen zum Vorschein, die einer gesunden Artenvielfalt zuträglich sein hätten können, zum Teil auch waren. Jedoch sucht man vergeblich nach nachhaltigen Lösungsansätzen und vor allem nach Erfolge die einen Richtungswechsel erkennen lassen würden. Vielmehr scheinen die umfangreichen Abkommen und Strategien in den Schubläden der Politik zu verstauben.

Im Jahr 2014 wurde vom Bundesministerium für Land-, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMNT) die Biodiversitätsstrategie 2020+ unter Einbindung von Stakeholdern ausgearbeitet und im Oktober 2014 von der österreichischen Bundesregierung anerkannt. Nach nunmehr 2 vergangenen Jahren drängt sich die Frage auf:  „Welche Maßnahmen wurden gesetzt um die Biodiversität zu schützen und zu fördern?“. Oder auch die Frage wer auf welcher Ebene die biologische Vielfalt fördern kann.

Diesen Fragen widmet sich das Projekt „Rechtliche Umsetzung der Biodiversität Österreich 2020+“. Neben der Erläuterung von bereits umgesetzten Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität liegt der Schwerpunkt in der Aufarbeitung von Umsetzungspotentialen in den verschiedenen Sektoren. Die Biodiversitätsstrategie beinhaltet fünf Handlungsfelder mit 12 Zielen mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog. Unter Heranziehung dieser Ziele werden in vier Abschnitten (Artenschutz, Planungskompetenzen, Förderungssysteme, Schadstoffreduktion) mögliche Maßnahmenvorschläge erarbeitet, die einer Zielerreichung bis zum Jahr 2020+ dienlich sind.

Artenschutz

Der Naturschutz wurde in den letzten 20 Jahren stetig ausgebaut. Ein wichtiger Bestandteil war die Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie und der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie, die sich dem Schutz von Lebensräumen und Lebensarten widmen. Im Jahr 2015 waren 219 Natura 2000 Schutzgebiete ausgewiesen, die somit 15 % der Gesamtfläche Österreichs ausmacht. Trotz dieser beeindruckenden Zahlen besteht weiterhin Handlungsbedarf, damit auch die letzten gefährdeten Lebensräume und Lebensarten geschützt sind.

Planungskompetenzen

Industrie, Verkehr, Energiegewinnung und noch viele andere Sektoren beanspruchen große Flächen. Die Raumordnung kann mit ihren Planungsinstrumenten auf örtlicher sowie überörtlicher Ebene die Bedeutung von Biodiversität in Gemeinden und Projektentwicklern verankern. Um die Biodiversität erhalten zu können, bedarf es einer angemessenen Flächennutzung. Der Flächenverbrauch, die Zerschneidung und der damit einhergehende Druck auf ökologisch wertvolle Flächen muss verringert werden. Der Natur muss genügend Raum gelassen werden, damit sie auch in Zukunft ihre Ökosystemleistungen erbringen kann.

Förderungssysteme

Die Biodiversitätsstrategie hat auch zum Ziel (Ziel 9), biodiversitätsgefährdende Anreize, Subventionen abzubauen oder umzugestalten. Solche direkten finanziellen Unterstützungen, insbesondere Subventionen oder Steuererleichterungen, begünstigen oftmals ein Verhalten, das sich negativ auf Klima, Luft, Boden, Wasser, menschliche Gesundheit und auf die biologische Vielfalt auswirkt. Die daraus entstehenden Kosten werden meist von der Allgemeinheit anstatt vom Verursacher getragen. Daher bedarf es einer Änderung biodiversitätsgefährdender Förderungen, hin zu biodiversitätsfördernden Förderungen bzw Subventionen.

Schadstoffreduktion

Die Schadstoffemissionen (Feinstaub, Stickstoffoxide, Ozon, uvm.) erreichen jährlich trotz teilweiser Erfolge bei der Reduktion beträchtliche Mengen. Etwa 66 % der Fläche Österreichs, die sensibel gegenüber Stickstoffeinträgen sind, werden zu hohen Schadstoffeinträgen ausgesetzt. Diese Schadstoffe sind für die Verschlechterung von Luft, Grund- und Oberflächengewässer und Böden verantwortlich. Die Sektoren Industrie, Energie, Verkehr sowie die Land- und Forstwirtschaft als auch Privathaushalte bergen ein Potenzial die verursachten Schadstoffemissionen zu verringern. Mit ausreichenden Maßnahmen kann diesem Trend ein Ende gesetzt werden.

Informationen zur Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+ des BMLFUW