KOMM~Recht
Hintergrund
Die Ratifikation der Aarhus-Konvention durch die Republik Österreich am 17.01.2015 bringt es mit sich, dass das bereits auch in der Österreichischen Strategie Nachhaltige Entwicklung als zentral erkannte Thema „Good Governance“ im Sinne einer qualitätsvollen Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft in Umweltverfahren von immer zentralerer Bedeutung wird. Good Governance beinhaltet unter anderem, dass eine Kooperation zwischen Staat und Zivilgesellschaft nach den Prinzipien der Transparenz, Partizipation, Kohärenz, Integration, Verantwortlichkeit, Reflexivität und Langfristigkeit ausgerichtet sein soll.
Gerade auch der ländliche Raum ist in vielen Fällen jener Ort, an dem Umweltrechtsstandards zur Anwendung kommen. Der organisierten Zivilgesellschaft kommt in diesem Zusammenhang insofern eine besondere Rolle und gleichzeitig Verantwortung zu, dass umweltrechtliche Vorschriften entsprechend durchgesetzt und effektuiert werden, was sich auch durch das umweltrechtliche Kooperationsprinzip ausdrückt. Diesem Prinzip zufolge verlangt Umweltschutz immer ein gemeinsames Bemühen aller gesellschaftlichen Kräfte, also eine Zusammenarbeit, sprich Kooperation.
Basis für eine gelungene Einbindung der Öffentlichkeit in die Wahrung von Umweltschutzinteressen und -aufgaben ist, dass sie in die Lage versetzt wird, ihren Input basierend auf einer substanziellen Auseinandersetzung mit dem rechtlichen Rahmen abzugeben, damit die Beteiligung nicht zu einem vordergründigen Aktionismus verkommt. Derzeit sind die Kompetenzen in Umweltverfahren im NGO-Kontext sehr heterogen. Gleichzeitig ist ein entsprechendes Wissen der entscheidenden Behörden und Gerichte rund um die Anforderungen der Aarhus-Konvention ein wesentlicher Faktor für eine angemessene und effektive Einbindung der Öffentlichkeit in Umweltverfahren.
Projektziele
Das Projekt KOMM~RECHT soll daher vorrangig dazu beitragen, die Qualität der rechtlich gebotenen Partizipation der organisierten Zivilgesellschaft in Umweltverfahren durch Capacity building bei den österreichischen Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen sowie den Eingangsbehörden und Gerichten zu verbessern. Gleichzeitig soll der Austausch mit Wissenschaft und Landesumweltanwaltschaften gestärkt und eine breitere Vernetzung in der österreichischen Umwelt-NGO-Landschaft zu Aarhus-relevanten Themenstellungen erzielt werden.
Projektmaßnahmen
Zur Erreichung dieser Projektzielsetzung sollen
- im Anschluss an eine Aarhus-Fachenquete mit VertreterInnen der maßgeblichsten Stakeholdergruppen als Projektauftakt
insbesondere
- eine 6-teilige Capacity-building-Workshopreihe, deren Ergebnisse in einen umfassenden anwendungsorientierten Praxisleitfaden „Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltverfahren“ einfließen sollen,
- eine „Law Clinic“ in Kooperation mit der Karl-Franzens-Universität Graz,
- der Aufbau einer NGO-Umweltrechtsplattform zur Erarbeitung eines gemeinsamen Aarhus-Positionspapiers und
- eine an das Umweltrechtsforum der Universität Graz gekoppelte Abschlussfachtagung
einen wertvollen und maßgeblichen Beitrag leisten.
Projektlaufzeit: 01.06.2015 – 30.06.2017 Projektpartner: Umweltdachverband, dessen Mitgliedorganisationen und Österreichischer Alpenverein; Karl-Franzens-Universität Graz Projektfinanzierung: Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der EU gefördert wird.
Nachlese: Aarhus-Workshops V + VI „UVP-Verfahren im Wandel„
Diese beiden abschließenden Aarhus-Workshops im Zuge des LE-Projekts „KOMM-Recht“ veranstaltete der Umweltdachverband – gemeinsam mit seinen Projektpartnern Kuratorium Wald und Österreichischer Alpenverein sowie in Kooperation mit der Umweltschutzorganisation VIRUS – WUK-Umweltbureau –unter dem Generalthema „UVP-Verfahren im Wandel“.
Das Programm des Workshops können Sie hier downloaden.
Ziel dieser Workshops war es, aufzuzeigen, wie sich der rechtliche Rahmen der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in UVP-Verfahren im Laufe der letzten Jahrzehnte entwickelt und im Hinblick auf die jüngere EuGH-Judikatur und kürzlich erfolgte Verwaltungsreform weiter verändert hat. Desgleichen sollte ausgelotet werden, welche unterschiedlichen Einbringungsmöglichkeiten den diversen UVP-Parteien nach derzeit geltender Rechtslage zukommen. Auch eine Diskussion der generellen Rolle der Zivilgesellschaft in Umweltverfahren durfte dabei natürlich nicht fehlen. Ein Ausblick auf den zeitnah anstehenden UVP-Reformbedarf im Lichte der UVP-Änderungsrichtlinie rundete die Workshophalbtage jeweils thematisch ab.
Die Veranstaltungsunterlagen und Workshopmaterialien finden Sie unter folgendem Link: zu den Unterlagen
Nachlese: Workshops „Naturschutzverfahren & Öffentlichkeitsbeteiligung“
Im Rahmen des Projekts fanden am 20.10.2016 in Wien und am 25.10.2016 in Graz zwei weitere Workshops mit dem Titel „Naturschutzverfahren & Öffentlichkeitsbeteiligung: Aktuelle Reformbestrebungen und Lösungsansätze“ statt. Ziel des Workshops war es, anlässlich der konkreten Reformbestrebungen des Landes Wien nochmals generell die Umsetzungsanforderungen der Aarhus-Konvention an einen Rechtsschutz für die Mitglieder der Öffentlichkeit – insbesondere auch aus wissenschaftlicher Sicht – zu reflektieren und mögliche weitergehende Reformansätze, etwa in punkto Parteistellung und Rechtsschutz im Verordnungsbereich, zu diskutieren.
Die Präsentationen der Vorträge sowie die Aufgabenstellungen + Fotoprotokolle der Arbeitsgruppen stehen unter nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung: zur Nachlese