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Die Donau darf nicht privatisiert werden

Resolution an Bundesminister Maria Fekter

Durch die Wasserstraßengesetznovelle 2010, die im Budgetbegleitgesetz 2011 durch den Nationalrat beschlossen wurde, wird der Verkehrsministerin die gesetzliche Ermächtigung eingeräumt, der via donau – österreichische Wasserstraßengesellschaft m.b.H. an Bundesliegenschaften im Ausmaß von über 12.500 Hektar Fruchtgenussrechte einzuräumen. Nur mit Zustimmung der Finanzminister darf die Verkehrsministerin diesen privaten Vertrag mit der via donau Wasserstraßen-GmbH unterschreiben. Mit diesem Fruchtgenussvertrag wird die via donau Wasserstraßen-GmbH auch ermächtigt an den 12.500 Hektar großen Flächen der Donau und den angrenzenden Grundstücken darüber hinaus umfangreiche Bau- und Pfandrechte zu begründen und die Liegenschaften im Namen und auf Rechnung des Bundes zu verwerten. Aus der via donau Wasserstraßen-GmbH würde somit eine Art „Mini-Asfinag“ entstehen. Eine Verpfändung der 12.500 Hektar Donauflächen hätte z.B. nur den Sinn, dass die via Donau Wasserstraßen-GmbH Kredite – zum Beispiel – für das sogenannten Flussbauliche Gesamtprojekt Donau östlich von Wien oder für andere nationale und internationale Regulierungsprojekte im Rahmen der Donauraumstrategie zur Kreditbesicherung aufnehmen kann.

Bei den betroffenen Liegenschaften handelt es sich um die Flächen des Donaustroms in Österreich von Passau bis Bratislava, sowie den angrenzenden Uferflächen, Länden, Dämme, Treppelwege, sowie Liegenschaften im Hinterland. Es ist zu erwarten, dass durch die vertragliche Einräumung der Fruchtgenussrechtes – bei jederzeitigem Widerruf – an diesen Flächen massive Verteuerungen zu Lasten der betroffenen Nutzer sowie der erholungssuchenden Bevölkerung kommen wird. Betroffen durch die Fruchtgenuss-Privatisierung sind:

  • die Grundstücke der Donau selbst,
  • ihre Ufer,
  • Treppelwege,
  • Grundstücke im Hinterland,
  • Fischereirechte und Fischerei-lizenzen,
  • Superädifikate,
  • Yachthäfen,
  • Bootsanlegestellen,
  • Stege,
  • Steinbrüche,
  • Häfenbenutzungen,
  • Ruder- und sonstige Sportvereine,
  • Freizeit- und Erholungsparks und viele weitere donaunahen Infrastrukturen.

Die Kostenlawine, die durch die Fruchtgenuss-Privatisierung für die Bürger entsteht ist offensichtlich. Wir sind sehr besorgt über diese Gesetzesänderung und appellieren daher an Sie, der via donau Wasserstraßen-GmbH keinen privatrechtlichen Fruchtgenuss an der Donau und ihren angrenzenden Liegenschaften einzuräumen!

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Pressestimmen

Donau soll Geld in die Kasse der Republik spülen

Artikel von Conrad Seidl
aus "Der Standard" vom 21.02.2011, Seite 7

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